Im Mobiltelefon von Frau A.________ sind die Kontaktdaten von U.________ unter dem Namen „MiMamii" respektive „MiMamiiBella" gespeichert. T.________, der Sohn von Frau A.________, der zu Beginn ihrer Untersuchungshaft, wie erwähnt, noch in der Dominkanischen Republik lebte, hat die Beschuldigte bisher während der Untersuchungshaft ein einziges Mal besucht. Ihren Enkel X.________ hat sie während der Haftzeit nie gesehen. Was ihre infolge der Injektion eines Drogen- und Medikamentencocktails verstorbene, drogenabhängige Tochter Y.________ anbelangt, geht aus den Aussagen von D.___