6 Was die Frage nach den unbeaufsichtigten Telefonaten der Beschwerdeführerin anbelangt, hat die Staatsanwaltschaft folgende plausible Präzisierung vorgebracht: Aufgrund der Corona-Beschränkungen waren sämtliche überwachten Besuche (und auch Telefonate) in den Räumlichkeiten und unter der Verantwortung der Staatsanwaltschaft untersagt. Auch seitens des Regionalgefängnisses waren keine überwachten Kontakte möglich.