Zielgerichtete Ermittlungen (z.B. rechtshilfeweise Ermittlungen in der Dominikanischen Republik) und zuverlässige Abklärungen der Abläufe sind den Untersuchungsbehörden aufgrund der Corona-Situation seit einiger Zeit nicht umfassend möglich. Kollusionsgefahr besteht sodann ebenso in Bezug auf die weiteren von der Beschwerdeführerin genannten Abnehmer, die aufgrund der unpräzisen Angaben der Beschwerdeführerin nicht einfach zu identifizieren sein werden. Die Beschuldigte könnte sich mit diesen absprechen und sie zu gegenüber der Wirklichkeit tieferen und ihren Angaben entsprechenden Aussagen bewegen.