Aufgrund der Ermittlungen liegen diese jedoch nahe. In Freiheit wäre es der Beschwerdeführerin möglich, sich mit Überbringern oder Empfängern dieser Vermögenswerte abzusprechen, Gelder zu verschieben, Sachen zu veräussern oder veräussern zu lassen oder allfällige Spuren zu beseitigen. Zielgerichtete Ermittlungen (z.B. rechtshilfeweise Ermittlungen in der Dominikanischen Republik) und zuverlässige Abklärungen der Abläufe sind den Untersuchungsbehörden aufgrund der Corona-Situation seit einiger Zeit nicht umfassend möglich.