Die Verteidigung bringt richtig vor, dass D.________ schon am 5. März 2020 mit dem Verdacht eines Hauskaufes konfrontiert wurde und damals abstritt, Kenntnis davon zu haben (EV D.________ vom 5. März 2020, Z. 583-585, auf Frage: Hat Frau A.________ in der Dominikanischen Republik Liegenschaften erworben?). Speziell ist indes, dass er ohne entsprechende Frage von sich aus mitteilte, er hätte auch nichts darüber erfahren, dass eine andere Person für sie etwas gekauft hätte. Genau dieser Verdacht eines fiduziarischen Eigentums steht jedoch im Raum. Des Weiteren erwähnt D.__