Von Seiten der Kantonspolizei Basel konnte die Staatsanwaltschaft offenbar in Erfahrung bringen – was derzeit tatsächlich unbelegt ist, sodass allein gestützt darauf kein dringender Tatverdacht begründet werden kann –, dass anhand der GPS-Daten Bezüge zur AA.________-Strasse in Bern hergestellt werden konnten. Mit Schreiben vom 13. Mai 2020 ordnete die Staatsanwaltschaft richtigerweise den Beizug dieser Strafakten an. Es besteht somit zumindest ein gesicherter Tatverdacht, wobei die zeitlichen Verhältnisse nun durch die Staatsanwaltschaft zu klären sein werden;