Ähnlich verhält es sich auf der Abnehmerseite: Verschiedene Abnehmer belasten die Beschwerdeführerin mit Käufen in der Gesamtmenge von insgesamt gut 4 Kilogramm Kokaingemisch schwer. Als Beispiele können folgende Personen genannt werden (in Klammern sind die von der Beschwerdeführerin eingestandenen Mengen ersichtlich): G.________ gemäss Einvernahme vom 4. Juni 2019, Z. 95 ff., 1‘000 Gramm (300-400 Gramm); H.________ gemäss Ein-