3 sei am 8. Mai 2020 ein weiteres Mal (parteiöffentlich) einvernommen und dabei unter anderem mit den Aussagen von D.________ konfrontiert worden, wobei sie sich auch zu diesen Aussagen geäussert habe (vgl. Beschwerdebeilage 4). Die Beschwerdeführerin sei seit ihrer Verhaftung mittlerweile 14 Mal befragt worden und habe sich zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen umfassend geäussert. D.________ sei, soweit bekannt, bereits fünf Mal einlässlich einvernommen und auch mit den Aussagen der Beschwerdeführerin konfrontiert worden.