Sie ist vielmehr geständig, während mehreren Jahren an eine Vielzahl von Abnehmern insgesamt knapp 2'500 Gramm Kokain verkauft zu haben. Die Verteidigung reichte hierzu eine detaillierte Liste ein (vgl. Beilage zur Stellungnahme im Verfahren KZM 20 462 vom 23. April 2020). Aus den im Haftverfahren eingereichten Befragungsprotokollen ergeben sich Hinweise auf eine noch grössere Drogenmenge (vgl. E. 4.3.2 des Entscheids KZM 20 68; zu den dortigen Angaben sind die zusätzlichen Mengen der nun vorgelegten Geständnisliste zu addieren). Der Tatverdacht auf qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist gegeben.