1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Urkundenfälschung. Die Beschwerdeführerin wurde am 27. März 2019 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) vom 29. April 2020 wurde die Untersuchungshaft bis am 26. Juli 2020 ein weiteres Mal verlängert.