StGB vorgeworfen wurde. Gemäss Angaben des Beschwerdeführers sollen die Beschuldigten 1 und 2 gegenüber anderen Mitarbeitern bekundet haben, dass der Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäss rapportiert habe, was zu fehlendem Vertrauen geführt habe (vgl. S. 3 der Strafanzeige). Diese Äusserungen betrafen offensichtlich einzig das Verhalten des Beschwerdeführers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bei der F.________ AG und damit seine Geltung als Berufsmann.