Demgegenüber wurden weder seine fachlichen Qualifikationen in Frage gestellt noch wird ihm ein sittlich vorwerfbares, unehrenhaftes Verhalten vorgehalten. Durch die angeblichen Äusserungen der Beschuldigten wird der Anspruch des Beschwerdeführers, ein ehrbarer und anständiger Mensch zu sein, in keiner Weise herabgesetzt.