14. Dem amtlichen Vertreter des Beschwerdeführers ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung auszurichten. Einzig der Aufwand für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung (inkl. mündliche Eröffnung) ist zu hoch ausgefallen. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Verhandlung infolge Abwesenheit des Beschwerdeführers deutlich kürzer als geplant ausgefallen ist. Mit Blick auf die Verhandlungsdauer vom 10. Februar 2021 und die Dauer der mündlichen Eröffnung vom 11. Februar 2021 ist die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ um insgesamt 4 Stunden zu kürzen.