Zwar gestaltete sich zu Beginn die Suche nach einem geeigneten, verfügbaren Therapieplatz schwierig, der Grund für die bisher erfolglosen Therapieversuche liegt aber nicht darin. Der Beschwerdeführer reagierte auf jegliche Therapiebemühungen mit einer totalen Verweigerung. Es kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 680 f. Akten Regionalgericht).