Dass diese in Belastungssituationen nach wie vor hoch ist, belegen seine umfangreichen Schriftsätze und die Bereitschaft zum Hungerstreik. Die Inhalte seiner Schreiben machen zudem deutlich, dass er sich weiterhin durch politische Instanzen und Behörden bedroht sieht. Eine wie auch immer geartete Abschwächung der Denkinhalte bzw. eine auf Alterseffekte zurückführbare Befundberuhigung lässt sich im Fall des Beschwerdeführers nicht erkennen (pag. 343 f. Akten Regionalgericht).