Diese Ausführungen bestätigen, dass mit schweren Straftaten (schwere Körperverletzung bis hin zur Tötung) zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang ist auch nochmals zu erwähnen, dass der Verbleib seiner anlässlich der Flucht mitgeführten Waffe bis heute unklar geblieben ist (pag. 338 f. Akten Regionalgericht). Entgegen der Vorbringen der Verteidigung hat sich Prof. Dr. H.________ auch zur Abschwächung der Risiken durch Alters- oder gesundheitliche Einflüsse geäussert.