21 von Waffen umfassen, zumal zumindest eine Waffe immer noch nicht sichergestellt werden konnte und diese für den Beschwerdeführer nach wie vor verfügbar ist (vgl. pag. 339 Akten Regionalgericht). 10.10 Zwar äusserte sich Prof. Dr. H.________ in den Gutachten nicht explizit zur Art der zu erwartenden Gewalthandlungen, was vom Beschwerdeführer bzw. der Verteidigung kritisiert wird. Angaben dazu ergeben sich aber aus den Aussagen von Prof. Dr. H.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung.