788 Vollzugsakten). Dies deckt sich mit seinem aktuellen Gutachten vom 15. November 2019. Der Umstand, dass es im Vollzug nicht zu aggressiven Handlungen gekommen ist, stellt die Rückfallprognose von Prof. Dr. H.________ ebenfalls nicht in Frage. Er führte in seinem Gutachten vom 3. März 2016 lediglich aus, dass der Stress der Überstellung in eine fo- rensisch-psychiatrische Massnahmeneinrichtung die Widerstandskräfte des Beschwerdeführers mobilisieren und gegebenenfalls auch zu aggressiv getönten Handlungen beitragen werde.