schwerdekammer: 13. Mai 2020] sowie vom 19. Januar 2021 [Eingang Beschwerdekammer: 1. Februar 2021], pag. 133 ff. und pag. 557 ff. Akten Beschwerdekammer). In seiner Eingabe vom 19. Januar 2021 nimmt der Beschwerdeführer Bezug auf sein Schreiben vom 28. November 2012, welches er dem damals zuständigen Gerichtspräsidenten zukommen liess (pag. 557 ff. und pag. 573 ff. Akten Beschwerdekammer). Erneut zeigt sich aus den Inhalten, wie aktuell und verfestigt die wahnhaften Denkinhalte nach wie vor sind.