Deshalb ist es auch nachvollziehbar, dass der von Prof. Dr. I.________ geschilderte freundliche Kontakt mit dem Beschwerdeführer für die Wahrscheinlichkeit von Gewalthandlungen weitaus weniger bedeutsam ist als die fortbestehende Überzeugung, durch Aktivitäten der Behörden hinsichtlich der eigenen Sicherheit und letztlich sogar das Lebens bedroht zu sein. Die unkorrigierbaren und wahnhaften Denkinhalte des Beschwerdeführers bzw. seine fehlende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit zeigen sich auch anhand der von ihm in diesem Verfahren eingereichten Schriftsätze (siehe Eingabe vom 29. April 2020 [Eingang Be-