ment skizzieren, mit dem künftige Eskalationen verhindert, respektive das Risiko für neuerliche Gewaltdelikte gesenkt werden könnten. Zudem bleiben bei Prof. Dr. I.________ der nach wie vor bestehende Konflikt betreffend das Elternhaus des Beschwerdeführers sowie der Umstand, dass sich der Beschwerdeführer nach wie vor als Mittelpunkt behördlicher Intrigen und am Leben bedroht sieht, unberücksichtigt. Diese Punkte erscheinen aber auch nach Ansicht der Kammer zentral für die subjektive Wahrnehmung einer Drucksituation durch den Beschwerdeführer und dessen Reaktion darauf. Die Kammer sieht damit auch aufgrund der Ausführungen von Prof. Dr. I.________ oder den Vorbringen von Rechtsanwalt B.