Akten Regionalgericht). 10.7 Die schriftlichen Ausführungen des Beschwerdeführers bestätigen, dass sich seine Überzeugung, zur Tötung freigegeben worden zu sein, durch die Vorkommnisse zum Zeitpunkt der Anlasstat und den bisherigen Vollzugsverlauf noch verstärkt haben. So schreibt er auch in seiner Eingabe vom 7. Juni 2020 an die Beschwerdekammer, er rechne jeden Tag mit einem neuen Mordversuch (pag. 289 Akten Beschwerdekammer). Nichts weist daraufhin, dass es zu einer Abschwächung seiner Grundhaltung gekommen ist – im Gegenteil.