Entscheidend für ihn ist aber das Wahnsystem, welches der Beschwerdeführer überall hin mitnehme. So sagte Prof. Dr. H.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung weiter aus, der Beschwerdeführer fühle sich durch Situationen unter Druck gesetzt, die für die meisten Menschen kein Problem seien (vgl. pag. 585 Z. 22 ff. Akten Regionalgericht). Es sei klar, dass man heute mit dem Beschwerdeführer anders umgehen würde, als im Zeitpunkt der Anlasstat. Es sei aber schwierig, eine Kooperationsbereitschaft herzustellen. Es sei klar, dass es bei einer Entlassung aus der Haft nicht direkt Probleme geben würde;