Wie bereits die Vorinstanz ausgeführt hat, entwickelte Prof. Dr. H.________, wie es den aktuellen Standards entspricht, verschiedene Szenarien für das künftige Verhalten des Beschwerdeführers, diskutierte deren Eintrittswahrscheinlichkeit und begründete unter Einbezug aller wesentlichen Umstände der gesamten bisherigen Lebensgeschichte, welches Szenario aus seiner Sicht am ehesten eintreten werde. Prof. Dr. H.________ hat seinen Erkenntnisund Wertungsprozess umfassend und nachvollziehbar dargestellt.