der Beschwerdeführer wird auch in Zukunft nicht mit den Behörden kooperieren. Er wird weiterhin bemüht sein, sich durch Schriftsätze ins Recht zu setzen, im Verlauf aber die Erfahrung machen, dass diese Schriftsätze nicht zum gewünschten Erfolg führen bzw. sogar (erneut) behördliche Überlegungen in Gang bringen, durch die sich der Beschwerdeführer attackiert und bedroht sieht. Bedenklich hinsichtlich der Aggressionsbereitschaft des Beschwerdeführers in diesem Kontext stimmt vor allen Dingen seine bis zuletzt formulierten Überzeugungen, von den Behörden zur Tötung freigegeben worden zu sein (pag.