Akten Regionalgericht). Deren erfolgreiche Umsetzung ist mit Blick darauf, dass die Ablehnungshaltung des Beschwerdeführers es selbst wohlwollenden Personen schwierig bis unmöglich macht, mit ihm in einen tragfähigen Kontakt zu kommen, auch nicht zu erwarten (pag. 339 f. Akten Regionalgericht). Das zweite Szenario beinhaltet die Haftentlassung ohne weitere Massnahmen bzw. das Fehlschlagen der von Prof. Dr. I.________ empfohlenen narrativen Aufarbeitung, da der Beschwerdeführer auch gegenüber Journalisten bzw. Schriftstellern in misstrauisch-paranoider Weise reagiert und nicht langfristig kooperiert.