Langfristig ergibt sich daraufhin die Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer gegenüber behördlichen Interventionen unempfindlicher und gegenüber den Behörden kooperationsbereiter wird. Wie schon nach der Einschätzung von Prof. Dr. H.________ kann auch nach Ansicht der Kammer dieses Szenario nicht als realistisch angesehen werden. Die Voraussetzungen für eine solche narrative Aufarbeitung haben sich bisher nicht umsetzen lassen (vgl. auch Aussagen von Prof. Dr. I.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, pag. 574 Z. 18 ff. Akten Regionalgericht).