338 f. Akten Regionalgericht, auch zum Folgenden). An dieser Auffassung halte der Beschwerdeführer bis heute fest, was sich besonders eindrücklich in seinem Schreiben vom 26. Dezember 2018 zeige. Darin bitte der Beschwerdeführer darum, ihn unter Schutz zu stellen, damit er nicht vor Beginn der erforderlichen Untersuchung erschossen bzw. sein Gehirn durch Medikamente zerstört werde. Man müsse daher davon ausgehen, dass die 2010 bestandenen Belastungen unverändert, wenn nicht durch den Verlauf der Inhaftierung sogar nochmals akzentuiert fortbestünden.