_ verweist darauf, dass der Beschwerdeführer schon im Vorfeld der Ereignisse im September 2010 von umfangreichen Überwachungsmassnahmen der Jusitz/Behörden ausgegangen sei. So werde aus den im Urteil vom 18. Januar 2013 zusammengefassten Tagebucheinträgen deutlich, dass der Beschwerdeführer bereits 2005 davon ausgegangen sei, dass man ihn vernichten wolle. Die starke Anspannung und ängstliche Grundhaltung verdeutliche sich daran, dass er Bewegungen in seinem Umfeld und sogar Tierspuren im Tagebuch vermerkt habe (pag. 338 f. Akten Regionalgericht, auch zum Folgenden).