Auch nach Ansicht der Kammer gibt es bei dieser Ausgangslage keine Hinweise, dass der Beschwerdeführer mit den Behörden kooperieren wird – im Gegenteil. Es ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer sämtliche unterstützenden Kontakte, welche bei einer Entlassung unvermeidbar sind, früher oder später in sein Wahnsystem einbauen wird (vgl. auch pag. 337 Akten Regionalgericht). 10.4 Prof. Dr. H.________ verweist darauf, dass der Beschwerdeführer schon im Vorfeld der Ereignisse im September 2010 von umfangreichen Überwachungsmassnahmen der Jusitz/Behörden ausgegangen sei.