Prof. Dr. H.________ legt ausserdem schlüssig dar, dass und inwiefern unter dem Einfluss des wahnhaft verfestigten Verfolgungserlebens auch Aktivitäten von Personen, die privat oder beruflich in unterstützender Funktion tätig sind, vom Beschwerdeführer umgedeutet werden (pag. 337 Akten Regionalgericht). Auch nach Ansicht der Kammer gibt es bei dieser Ausgangslage keine Hinweise, dass der Beschwerdeführer mit den Behörden kooperieren wird – im Gegenteil.