14 ken des Beschwerdeführers schlüssig. Er begründet unter Einbezug der bisherigen Verfahren und Reaktionen des Beschwerdeführers auch überzeugend, dass die wahnhaften Überzeugungen des Beschwerdeführers nach wie vor handlungsleitend sind, der Beschwerdeführer sich weiterhin in einer Notsituation bzw. als Opfer behördlicher Intrigen sieht und er nicht bereit ist, sein Denken in Frage zu stellen oder um des Friedens willen Kompromisse einzugehen (pag. 336 Akten Regionalgericht). Prof. Dr. H.___