10.3 Prof. Dr. H.________ vertritt dabei die Auffassung, dass der Beschwerdeführer in seiner Einschätzung, ob und wenn ja, welcher Druck von welchen Personen auf welche Weise auf ihn ausgeübt werde, entscheidend von seinem wahnhaften Denken beeinflusst bzw. geprägt werde (pag. 338 Akten Regionalgericht). Daraus resultiert auch die im Vergleich zu Prof. Dr. I.________ ungünstigere Rückfallprognose. Wie bereits im Zusammenhang mit der Diagnose ausgeführt, sind die Ausführungen von Prof. Dr. H.________ im Zusammenhang mit dem wahnhaften Den-