Dieser Auffassung kann sich die Kammer nicht anschliessen. Vielmehr erfolgte eine umfassende und nachvollziehbare Beurteilung der verschiedenen Items (pag. 322 Akten Regionalgericht). Dass diese Items teilweise sowohl bei der Diagnose als auch der Rückfallgefahr eine Rolle spielten, stellt das Gutachten nicht in Frage. Das juristische Doppelverwertungsverbot gilt bei der Begutachtung nicht, d.h. der-