Das Instrument definiert keine Grenzwerte, ab denen von einer Gefahr auszugehen ist. Vielmehr dient es dazu, strukturiert und durch ein Manual geleitet prognostisch relevante Problembereiche abzuklären, um auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse über Risiken aber auch Interventionsmöglichkeiten nachzudenken (pag. 323 Akten Regionalgericht). Der Beschwerdeführer macht in diesem Zusammenhang geltend, Prof. Dr. H.________ habe fehlende Informationen mit eigenen Interpretationen ausgefüllt. Dieser Auffassung kann sich die Kammer nicht anschliessen.