6B_828/2018 vom 5. Juli 2019 E. 6.2 mit weiteren Hinweisen). Das Bundesgericht anerkennt in seiner Rechtsprechung, dass bei der Begutachtung im Grundsatz Methodenfreiheit besteht. Die Wahl der Methode muss aber begründet sein. Die wissenschaftlichen Standards müssen eingehalten und die Schlussfolgerungen transparent sowie für die Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar dargestellt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_828/2018 vom 5. Juli 2019 E. 6.4 mit weiteren Hinweisen). 10.2 Sowohl die beiden Gutachter als auch Prof. Dr. I.___