675 f. Akten Regionalgericht). Bereits das Gutachten von Prof. Dr. G.________ aus dem Jahr 2011 zeigt somit den systematisierten Wahn des Beschwerdeführers. Übereinstimmungen zwischen Prof. Dr. G.________ und Prof. Dr. H.________ ergeben sich auch insofern, als Prof. Dr. G.________ ausführt, kritische Stimmen würden in das Wahnsystem einbezogen. Auch die von Prof. Dr. H.________ anhand der Schriftsätze festgestellte Strukturverformung der Persönlichkeit des Beschwerdeführers wurde bereits von Prof. Dr. G.________ festgestellt. Sie führte aus, dass die soziale Kompetenz des