_ gab anlässlich seiner Einvernahme vor erster Instanz an, die Brisanz dieses Falles habe nicht damit zu tun, dass der Beschwerdeführer im persönlichen Kontakt ein freundlicher und netter Mensch sei, sondern vielmehr damit, dass er sich krankheitsbedingt in einer Notlage befinde und sein Vertrauen in staatliche Institutionen verloren habe. Es sei dabei ein Dilemma, dass genau diese staatlichen Institutionen über sein weiteres Schicksal zu entscheiden hätten (pag. 583 Z. 2 ff. Akten Regionalgericht). Ihm gehe es bei der Diagnose nicht um die pointierten Zuspitzungen in den Schriftsätzen des Beschwerdeführers.