während die aktuellen Schreiben durch ihre kämpferischen und zuspitzenden Inhalte vorwiegend als Statements und nicht mehr als Kommunikationsversuche imponierten (pag. 328 ff. Akten Regionalgericht). Prof. Dr. H.________ gab anlässlich seiner Einvernahme vor erster Instanz an, die Brisanz dieses Falles habe nicht damit zu tun, dass der Beschwerdeführer im persönlichen Kontakt ein freundlicher und netter Mensch sei, sondern vielmehr damit, dass er sich krankheitsbedingt in einer Notlage befinde und sein Vertrauen in staatliche Institutionen verloren habe.