Dass die Differenz zwischen der Einordnung von Prof. Dr. I.________, der von übernachhaltigen Denkinhalten spricht, und derjenigen von Prof. Dr. G.________ und Prof. Dr. H.________, die von einer wahnhaften Störung ausgehen, gar nicht so gross ist, bestätigen auch die Ausführungen von Prof. Dr. I.________ in seiner Stellungnahme. Er gibt an,