Prof. Dr. H.________ begründet überzeugend, weshalb er von einem wahnhaften Denken ausgeht und inwiefern sich seine Beurteilung von derjenigen von Prof. Dr. I.________ unterscheidet. Er macht deutlich, dass es um einen unstrittig unscharfen Bereich zwischen inhaltlich bzw. lebensgeschichtlich nachvollziehbaren «überwertigen» Denkinhalten («Querulantenwahn») und «echten Wahnideen» geht, die Ausdruck bzw. Symptom einer Erkrankung seien und vorwiegend durch diese verstanden werden könnten (pag. 330 Akten Regionalgericht). Dass die Differenz zwischen der Einordnung von Prof. Dr. I.____