In seiner Stellungnahme vom 26. Dezember 2018 führe der Beschwerdeführer aus, dass er nun seit 26 Jahren überwacht werde. Er äussere auch die Überzeugung, dass der zuständige Fallverantwortliche jederzeit bereit sei, ihn erschiessen zu lassen. Prof. Dr. H.________ hält abschliessend fest, dass diese Überzeugungen des Beschwerdeführers über eine übernachhaltige Verarbeitung realer Konflikte hinausgingen, da sie mit subjektiver Gewissheit vertreten würden und über Jahre hinweg nicht hätten in Frage gestellt werden können bzw. keiner Diskussion zugänglich gewesen seien.