1184 Rückseite Vollzugsakten). Die Psychopathologie könne in der Zusammenschau schlüssig auf der Ebene charakterlicher und kognitiver Eigenarten des Patienten verortet werden und falle nach seiner Einschätzung in den Bereich der Persönlichkeit und nicht der psychotischen Erkrankung. 9.2 Beide Gutachter und Prof. Dr. I.________ gehen übereinstimmend davon aus, dass eine reale Belastung durch die nach Ansicht des Beschwerdeführers ungerechtfertigten Vorwürfe der Schwester den Kern der Problematik bzw. Startpunkt der problematischen Entwicklung des Beschwerdeführers darstellen.