7 vanten Ereignisse würden nach Aktenlage den Tatsachen entsprechen. Der Eindruck der Abwegigkeit entstehe nicht durch faktisch falsche Überzeugungen des Beschwerdeführers, sondern durch die schwerwiegenden, schlecht belegten Vorwürfe der Schwester und die oft drastisch übertriebene Wortwahl des Beschwerdeführers (pag. 1184 Vollzugsakten). Die Diagnose einer wahnhaften Störung mit systematisiertem Wahn könne er nicht bestätigen (pag. 1184 Rückseite Vollzugsakten).