___ einen Einfluss auf die Beurteilung und insbesondere Würdigung der aktenkundigen Gutachten haben können. Das erste Gutachten von Prof. Dr. H.________ erfolgte im Auftrag der BVD im Zusammenhang mit der Frage der medikamentösen Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers. Zudem handelt es sich bei beiden Gutachten von Prof. Dr. H.________ um Aktengutachten, da der Beschwerdeführer nicht zu Gesprächen bereit gewesen war.