8.1 Es liegen ein Gutachten von Prof. Dr. G.________ vom 5. Juli 2011, zwei Gutachten von Prof. Dr. H.________ vom 3. März 2016 und 15. November 2019 sowie eine Stellungnahme von Prof. Dr. I.________ vom 1. November 2017 vor. In der Zeitspanne vom 8. Februar 2017 bis am 3. August 2017 befand sich der Beschwerdeführer aufgrund eines Hungerstreiks auf der Bewachungsstation des Inselspitals und zeitweise zwecks neuerlicher diagnostischer Abklärung sowie zur Klärung der Behandelbarkeit und allfälligen Etablierung zweckmässiger Behandlungsinterventionen auf der Station Etoine der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (vgl. pag.