Da angenommen werden musste, dass der Beschwerdeführer allfälligen Kaufinteressenten den Zutritt zur Liegenschaft nicht freiwillig gestatten würde, wurde zwecks Gewährleistung des Zugangs und der Sicherheit der Besucher die Kantonspolizei Bern beigezogen. Die geplante Besichtigung konnte nicht durchgeführt werden, weil sich der Beschwerdeführer am Morgen des 8. September 2010 im Haus verschanzt hatte und sämtliche im Verlaufe des Tages erfolgten Kontakt- und Zutrittsversuche seitens der Sondereinheit Enzian und der Verhandlungsgruppe der Kantonspolizei erfolglos geblieben waren. Bereits am Vormittag waren Schuss- bzw. Detonationsgeräusche im Innern des Hauses hörbar.