4 Berner Jura-Seeland vom 18. Januar 2013 und der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. November 2013 verwiesen werden, welche von der Vorinstanz im angefochtenen Beschluss zusammengefasst worden sind (pag. 631 f. Akten Regionalgericht). Den Verurteilungen liegt damit folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten öffentlichen Versteigerung der im Eigentum der «E.________ Erbengemeinschaft» stehenden Liegenschaft war am Nachmittag des 8. September 2010 eine Besichtigung für Kaufinteressenten vorgesehen.