Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte Rechtsanwalt B.________ die Begehren gemäss schriftlicher Beschwerde vom 8. Mai 2020 (vgl. E.I.2. dieses Beschlusses). Die Staatsanwaltschaft sowie die BVD beantragten die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers bzw. des Staates.