3. Am 4. Juni 2020 ordnete die Verfahrensleitung nach Anhörung der Parteien die Durchführung einer mündlichen Verhandlung an und setzte ihnen Frist zur Stellung von Beweisanträgen. Dem Regionalgericht wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (pag. 241 Akten Beschwerdekammer). Das Regionalgericht verzichtete am 8. Juni 2020 auf die Einreichung einer Stellungnahme (pag. 253 Akten Beschwerdekammer). Die Parteien verzichteten darauf, Beweisanträge zu stellen (pag. 259 ff. Akten Beschwerdekammer).